RAL-Gütesicherung als Nachweis für Bonusberechtigung bestätigt

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat im Februar 2013 neue Leitlinien für die Prüfungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009 und 2012) bei Biogasanlagen veröffentlicht. Die sogenannten ‚Aufgabenleitlinie EEG‘ konkretisieren die Vorgaben für den Bezug von EEG-Zusatzvergütungen (Boni) für den eingespeisten Strom. In bestimmten Fällen werden auch die Prüfzeugnisse der RAL-Gütesicherungen der BGK als Nachweise anerkannt.

 

Quelle: H6K aktuell 06/2013