RAL-Gütesicherung: Nachweis für Bonusberechtigung

Zum Jahreswechsel steht für viele Biogasanlagen wieder die turnusmäßige Prüfung durch den Umweltgutachter an. Ein solches Gutachten ist u.a. erforderlich um die Bezugsberechtigung für bestimmte, über die EEG-Grundvergütung hinausgehende Vergütungen (Boni) nachzuweisen. Im Falle einer bonusrelevanten Gärprodukttrocknung oder Nachrotte der Gärprodukte wird die RAL-Gütesicherung als Nachweis von den Gutachtern anerkannt.

 

Quelle: H&K aktuell 12/2013