Zum Jahreswechsel steht für viele Biogasanlagen wieder die turnusmäßige Prüfung durch den Umweltgutachter an. Ein solches Gutachten ist u.a. erforderlich um die Bezugsberechtigung für bestimmte, über die EEG-Grundvergütung hinausgehende Vergütungen (Boni) nachzuweisen. Im Falle einer bonusrelevanten Gärprodukttrocknung oder Nachrotte der Gärprodukte wird die RAL-Gütesicherung als Nachweis von den Gutachtern anerkannt.
Quelle: H&K aktuell 12/2013