Im Januar 2014 sind vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (BioAbfV)“ herausgegeben worden. Sie dienen dem einheitlichen Vollzug der in 2012 novellierten Verordnung in den Ländern. Zahlreiche Hinweise betreffen auch Biogasanlagen.