Ziel der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Produkt Safety Regulation GPSR) ist es, den Onlinehandel zu regeln, der bisher keine rechtlichen Vorgaben erfüllen musste. Allerdings wurde der Geltungsbereich der GPSR so weit gefasst, dass Düngemittel, die nach nationalem Recht Inverkehr gebracht und direkt vermarktet werden, ebenfalls betroffen sein könnten. Was mit der Umsetzung der GPSR verbunden wäre, geht aus der „BGK-Information EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR“) hervor.