Aktuelle Nachrichten

Die Mantelverordnung wurde nach finaler Verabschiedung am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt aber erst in zwei Jahre am 1. August 2023 in Kraft.

Vom 15. Oktober bis zum 30. November 2021 läuft die bundesweite DANKE-Aktion zur Biotonne, um den Bürgerinnen und Bürgern für die richtige Nutzung der Biotonne zu danken.

Tag des Kaffees: Deutsche Umwelthilfe und Bundesgütegemeinschaft Kompost warnen vor Greenwashing mit biologisch abbaubaren Kaffeekapseln.

Der VHE - Verband der Humus- und Erdenwirtschaft hat in Kooperation mit dem Lehrermagazin „lebens.mittel.punkt“ zwei Unterrichtsbausteine zur Thematik „Humus“ herausgebracht.

Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen am 15.09.2021 zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht und am 22.09.2021 im Kabinett beschlossen.

Im Zuge der erwarteten Novelle der Bioabfallverordnung hat die BGK ihre Methode zur Untersuchung von Fremdstoffen in angelieferten Bioabfällen (Chargenanalyse) überarbeitet und ergänzt.

Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die vom Menschen in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen. Einige wenige dieser „neuen“ Pflanzen verhalten sich invasiv.

Die Nachfrage nach Bio-Topfkräutern hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Noch enthalten deren Substrate wesentliche Anteile an Torf.

Die Anfänge der getrennten Sammlung von Bioabfällen in Witzenhausen wurden in einem Jubiläumsband zusammengetragen. „Anfang der 80er Jahre wurden sie noch milde belächelt: Die Witzenhäuser, die damals die ‚Grüne Tonne‘ speziell für Bioabfälle eingerichtet und den Kompost als Dünger verwendet haben.

Das European Compost Network (ECN) hatte seine Mitglieder im Vorfeld zu der International Compost Awareness Week gebeten, kleine Videos rund um das Thema Kompostierung einzusenden und zur Verfügung zu stellen.

In den vergangenen Monaten sind eine Reihe von Publikationen erfolgt bzw. Ergebnisse unterschiedlicher Forschungsvorhaben vorgestellt worden, die sich mit Einträgen von Kunststoffen in die Umwelt und damit zusammenhängenden Themen befassen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie verändert sich auch das Angebot an Einsatzstoffen für Kompostierungs- und Biogasanlagen. Insbesondere der Anfall an Reststoffen aus Handel- und Gastronomie ist regional stark zurückgegangen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gibt in seiner Informationsschrift Empfehlungen zur Vermeidung von Fehlwürfen bei der getrennten Sammlung.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte 90 Verbänden und Fachkreisen Gelegenheit gegeben, bis zum 05.02.2021 Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Novelle der Bioabfallverordnung einzureichen. Die BGK hat ihre Stellungnahme fristgerecht abgegeben.

Die Datenauswertung der BGK für das Jahr 2020 bestätigt erneut eine gelebte und erfolgreiche Kreislaufwirtschaft.

In 2020 wurden in den Kompostierungs- und Biogasanlagen, die an den RAL-Gütesicherungen der BGK teilnehmen, 13 Mio. Tonnen organische Abfälle und Reststoffe stofflich verwertet und zu gütegesicherten Komposten oder Gärprodukten verarbeitet

Bei der Verwertung von Bioabfällen geht es nicht nur darum, diese als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel und/oder Energieträger nutzbar zu machen. Es geht auch darum, im Bereich der Siedlungsabfälle die politischen Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung, d.h. das Recycling zu erreichen.

Im 1. Halbjahr 2021 feiern 6 Gütezeichennehmer ihr 20-jähriges Jubiläum und haben von der BGK zu diesem Anlass eine entsprechende Urkunde erhalten.

In der Gütesicherung für Holz- und Pflanzenaschen besteht die Möglichkeit, Aschen aus kleinen und mittleren Heizkraftwerken bei einem Verwerter zusammenzuführen und einer Pool-Zertifizierung zu unterstellen. Die erste Zeichenvergabe an ein ‚Pool-Unternehmen‘ ist nunmehr erfolgt.

Im März 2021 hat die BGK das erste Gütezeichen für Substrate aus der Aufbereitung von verpackten und unverpackten gewerblichen Lebensmittelabfällen verliehen.

Mehr Kompost für die Torfminderungsstrategie der Bundesregierung. Die Novelle der Bioabfallverordnung kann dafür ein Treiber sein.

Seit 15 Jahren ist die Mantelverordnung in Diskussion, die auch eine Novellierung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält. Ist es jetzt soweit?

Jährlich finden bundesweit länderübergreifende Ringversuche (LÜRV A) für Bioabfall, Klärschlamm und Boden statt. Im 'LÜRV A' für Bioabfall werden dabei neben den Untersuchungsbereichen nach 'Fachmodul Abfall' auch separate Untersuchungsbereiche für die 'RAL-Gütesicherung' angeboten.

Gärprodukte aus Biogasanlagen sind hochwertige organische Düngemittel für die Landwirtschaft. Aber auch in anderen Bereichen erfreuen sich die Substrate einer zunehmenden Beliebtheit.

BGK zertifiziert

Die BGK hat ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2015 eingeführt und zertifizieren lassen. Nach dem Erstaudit im Oktober d.J. wurde das Zertifikat am 11.11.2020 vergeben.

Zum 1. Januar 2021 treten die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) für nitrat- und phosphatbelastete Gebiete in Kraft.

Die BGK wird eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS) nach der europäischen Düngeprodukteverordnung VO (EU) 2019/1009 errichten.

Ab dem 1. Januar 2021 sind Untersuchungen auf Fremdstoffe gemäß der geltenden Düngemittelverordnung für Partikel ab 1 mm durchzuführen.

Die sortenreine Getrennterfassung von Biogut mit geringen Gehalten an Fremdstoffen ist kein Selbstläufer. Die BGK empfiehlt ein gezieltes Qualitätsmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen.

 

Die neue Düngeverordnung (DüV) ist seit dem 1. Mai diesen Jahres in Kraft. Regelungen für belastete Gebiete sind ab dem 1. Januar 2021 umzusetzen. Die Regelungen betreffen auch Verbote der Düngung auf Ackerland und Grünland in den Wintermonaten.

Die neue EU-Düngeprodukteverordnung (EU-FPR) vom 05. Juni 2019 befasst sich mit den Vorschriften zur Bereitstellung von EU-Düngeprodukten. Sie löst die bisherige europäische Düngemittelverordnung (Verordnung (EG) 2003/2003) am 16. Juli 2022 ab.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de