Allgemein

Gemäß Bioabfallverordnung (BioAbfV) muss je 2000 t Bioabfall (Input) eine Analyse des Endproduktes erfolgen. § 4 Abs. 6 Satz 1 bestimmt davon abweichend, dass Bioabfallbehandler, die im Jahr mehr als 24.000 t Bioabfall behandeln (also mehr als 12 Analysen je Jahr durchführen müssten) den Untersuchungsumfang auf „monatliche“ Untersuchungen beschränken können, wenn sie Mitglieder einer Gütegemeinschaft sind und der Gütesicherung unterliegen.

Im Vollzug wird mitunter die Frage aufgeworfen, was…

Weiterlesen

Die ständigen Verweise zwischen dem Verordnungstext und den Hinweisen zum Vollzug sowie der Bezugnahme von Erläuterungen und Kommentierungen auf verschiedene Stellen der Verordnung oder der Hinweise macht eine solche zusammenfassende Dokumentation, in der auch alle Anhänge und Anlagen aufgeführt sind, besonders hilfreich.

Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft und der ihr angeschlossenen Gütegemeinschaften können die Sonderdokumentation für 12,00 DM, Nichtmitglieder für 22,00 DM/Stück zzgl. MwSt.…

Weiterlesen