FAQ's zur Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Anwendungsvorgaben im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau)

Aufgrund der Ausweitung des Geltungsbereiches nach der Novellierung der BioAbfV 2022, ergeben sich, nicht wie bisher nur düngerechtliche, sondern auch abfallrechtliche Vorgaben bei der Anwendung von Kompost im Garten- und Landschaftsbau.

Was ist bei der Kompostanwendung im GaLaBau zu beachten?

Für den GaLaBau entstehen Dokumentationspflichten, wenn die zusammenhängende Fläche einer Maßnahme (siehe unten „Was ist eine Maßnahmefläche“) einen Hektar Größe überschreitet. Für Komposte die das RAL-Gütezeichen führen und vom Lieferscheinverfahren nach Anhang 4 befreit sind, gilt dann eine vereinfachte Berichts- und Kennzeichnungspflicht (§ 11 (3a)). Andernfalls ist das vollständige Lieferscheinverfahren mit seinen umfangreichen Meldepflichten durchzuführen.
Bei der Anwendung von Kompost und anderen behandelten Bioabfällen und Gemischen sind zudem die Aufwandmengenregelungen der BioAbfV zu beachten (§ 6 (1a)). Somit ist die Aufwandmenge in Abhängigkeit vom Schwermetallgehalt des Kompostes in Verbindung mit düngemittelrechtlichen Vorgaben zur fachgerechten Anwendung (z. B. FLL, Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Kompost - GaLaBau) zu beachten.

§ 11 Absätze 2 und 3, § 12

Gilt die Dokumentationspflicht für Dienstleistungen zur Privatgartengestaltung?

Nein. Die Bioabfallverordnung gilt nicht bei der Anwendung von Bioabfällen in Haus-, Nutz- und Kleingärten. Somit sind Arbeiten, die als Dienstleistung in Privatgärten erbracht werden, nicht von den Vorgaben zur Dokumentation der Anwendung und der Mengenbegrenzung betroffen.  Gleiches gilt auch für alle weiteren Anwendungen im Hobbygarten wie z. B.  Blumenerden, die im Handel erhältlich sind.

§ 1 Absatz 3

Gibt es eine Begrenzung der Aufbringungsmengen in der BioAbfV?

In der BioAbfV bestand bereits eine Art Frachtenregelung für die Anwendung in der Landwirtschaft, die auf den GaLaBau, unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis, übertragen wurde. Es wird zwischen zwei Stufen an Schwermetallgehalten im Kompost unterschieden, wobei eine niedriger liegt als die andere (§ 4 (3)). Bei Einhaltung der niedrigeren Schwermetallgrenzwerte ist eine maximale, einmalige Aufwandmenge von 120 t bzw. bei Einhaltung der höheren Grenzwerte bis zu 80 t Trockenmasse pro Hektar innerhalb von zwölf Jahren möglich. Düngerechtliche Regelungen sind davon unbeschadet zu beachten. Beide Regelungen werden bei den Anwendungsempfehlungen im BGK-Prüfzeugnis in der Anlage Landschaftsbau berücksichtigt.

§ 6 Absätze 1 und 1a

Ändern sich die Anwendungsmengen für Kompost im GaLaBau?

Die fachgerechten Anwendungsmengen für Kompost variieren in Abhängigkeit von den Standortbedingungen und dem Begrünungsziel. Bei der Bestimmung einer Aufwandmenge ist zudem der Nährstoffgehalt des Kompostes zu berücksichtigen. In der Regel ist bei wiederholten Anwendungen (z. B. alle drei Jahre) der Nährstoffbedarf der Pflanzen ein begrenzender Faktor. Bei der Herstellung von Oberbodenersatz dürfte häufiger die Begrenzung der Aufwandmenge über die Beregelung der Schwermetalle durch die BioAbfV erfolgen.