Abfallrecht

Die seit dem 1. Mai 2012 geltende novellierte Fassung der Bioabfallverordnung konfrontiert nicht nur Bioabfallbehandler und -verwerter mit zahlreichen neuen oder geänderten Rechtsbestimmungen. Auch für zuständige Behörden, die z.B. über Abweichungen von den Anforderungen oder Ausnahmen von der Regel zu entscheiden haben, ist die Novelle eine gewisse Herausforderung. 

Quelle: H&K aktuell 07-2012

Landschaftspflegeholz, Landschaftspflegematerial, Landschaftspflegeabfall: Was ist was?  Und: Was ist Abfall oder nicht?
Klar ist: Landschaftspflegeholz ist nach dem KrWG kein Abfall. Wie grenzt sich Landschaftspflegeholz aber von Landschaftspflegematerial im Sinne der BiomasseV und weiter von Landschaftspflegeabfall im Sinne der BioAbfV ab?  Die Bundesgütegemeinschaft hat beim BMU nachgefragt. 

Quelle: H&K aktuell 06/2012

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat das bislang geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst. Das KrWG ordnet und steuert die Abfallwirtschaft in Deutschland, einen Wirtschaftssektor mit 160.000 Beschäftigten. Auch für die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen hat das KrWG Neuerungen gebracht. 

Quelle: H&K aktuell 06/2012 

Die Vorschriften zur Verwertung von Grüngut auf landwirtschaftlichen Flächen haben sich mit der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV 2012) grundlegend geändert. War Grüngut nach § 10 Absatz 1 BioAbfV bislang von Behandlungs- und Untersuchungspflichten pauschal ausgenommen, ist die Behandlung ab dem 1. Mai 2012 nunmehr für Grüngut ebenso die Regel wie für andere Bioabfälle. 

Quelle H&K aktuell 05/2012

Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wurde am 30. März 2012 im Bundesrat verabschiedet und tritt nach Verkündigung am 1. Mai 2012 in Kraft.  

Quelle: H&K aktuell 04/2012

Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle und sonstige Grünabfälle sind nicht nur Rohstoffe zur Kompostierung oder Vergärung. Die holzigen Anteile werden auch als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke aufbereitet und zu diesem Zweck immer häufiger abgetrennt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat den Ländern und weiteren tangierten Stellen Arbeitspapiere zur Änderung der Bioabfallverordnung zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit einer fachlichen Stellungnahme gegeben. Das BMU hat dabei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Papieren noch nicht um einen ressortabgestimmten Entwurf handelt (deshalb Arbeitspapiere). Die Diskussion wird also bereits im Vorfeld des eigentlichen Novellierungsverfahrens geführt,…

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Gemäß Bioabfallverordnung (BioAbfV) muss je 2000 t Bioabfall (Input) eine Analyse des Endproduktes erfolgen. § 4 Abs. 6 Satz 1 bestimmt davon abweichend, dass Bioabfallbehandler, die im Jahr mehr als 24.000 t Bioabfall behandeln (also mehr als 12 Analysen je Jahr durchführen müssten) den Untersuchungsumfang auf „monatliche“ Untersuchungen beschränken können, wenn sie Mitglieder einer Gütegemeinschaft sind und der Gütesicherung unterliegen.

Im Vollzug wird mitunter die Frage aufgeworfen, was…

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Die ständigen Verweise zwischen dem Verordnungstext und den Hinweisen zum Vollzug sowie der Bezugnahme von Erläuterungen und Kommentierungen auf verschiedene Stellen der Verordnung oder der Hinweise macht eine solche zusammenfassende Dokumentation, in der auch alle Anhänge und Anlagen aufgeführt sind, besonders hilfreich.

Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft und der ihr angeschlossenen Gütegemeinschaften können die Sonderdokumentation für 12,00 DM, Nichtmitglieder für 22,00 DM/Stück zzgl. MwSt.…

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